Anwendungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf jede Geschäftsbeziehung zwischen der Firma „24HelfendeHände“ und ihren Kunden, soweit es die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Personalvermittlung, Personalberatung und Consulting betrifft. „24HelfendeHände“ beabsichtigt, Verträge und Absprachen innerhalb dieser Geschäftsfelder ausschließlich auf Basis dieser AGB zu tätigen. Für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung werden separate Allgemeine Geschäftsbedingungen herangezogen. Geschäftsbedingungen der Kunden finden keine Anwendung und wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Zustandekommen des Vertrages
Angebote von „24HelfendeHände“ sind unverbindlich. Ein Vertragsverhältnis wird mit der Unterzeichnung des vorgelegten Angebots oder der erfolgten Auftragsbestätigung begründet, oder spätestens, wenn „24HelfendeHände“ mit der Durchführung der Dienstleistung beauftragt wird.
Beidseitige Änderungen hinsichtlich unternehmensrelevanter Daten oder anderer wichtiger Informationen müssen umgehend und in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Dies gilt auch bei Entzug oder Verlust von gewerblichen Berechtigungen.
Umfang der Dienstleistung
„24HelfendeHände“ spezialisiert sich auf die Vermittlung von Arbeitskräften in feste Anstellungsverhältnisse bei ihren Kunden. Im Rahmen des Permanent Placement führt „24HelfendeHände“ ein anfängliches Auswahlverfahren durch und prüft die Kandidatenprofile entsprechend den vom Kunden vorgegebenen Anforderungen sorgfältig. Die passenden Kandidaten werden anschließend dem Kunden vorgestellt. Die finale Entscheidung zur Anstellung eines Kandidaten liegt beim Kunden selbst. Die von „24HelfendeHände“ bereitgestellten Informationen zu einem Kandidaten stützen sich auf die Angaben des Kandidaten oder auf Informationen Dritter (wie zum Beispiel ehemalige Arbeitgeber). „24HelfendeHände“ garantiert nicht für die Korrektheit und Vollständigkeit dieser Informationen oder die Authentizität und Genauigkeit der möglicherweise weitergegebenen Dokumente.
Vergütung
Das für die Leistungen von „24HelfendeHände“ vorgesehene Honorar ergibt sich entweder aus dem vom Kunden unterschriebenen Angebot oder der Auftragsbestätigung von „24HelfendeHände“. Wird ein Dienstleistungsauftrag ohne vorliegendes Angebot erteilt, ist „24HelfendeHände“ berechtigt, eine Vergütung auf Basis der regulären, marktüblichen Preise zu verlangen. Als Grundlage für die Berechnung des Honorars dient das für eine Vollzeitposition vorgesehene Jahresbruttozielgehalt (bestehend aus Grundgehalt und variablen Gehaltsbestandteilen). Das in Angebot oder Auftragsbestätigung genannte Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Ein Anspruch auf Honorar entsteht für „24HelfendeHände“ zur Hälfte mit der Erteilung der Einstellungszusage an den vorgeschlagenen Kandidaten und zur anderen Hälfte mit dem Dienstantritt des Mitarbeiters. Dies gilt auch unter folgenden Umständen:
Wenn das Vertragsverhältnis zwischen „24HelfendeHände“ und dem Kunden bei der Einstellungszusage oder dem Dienstantritt nicht mehr besteht,
Wenn eine (selbstständige oder nichtselbstständige) Beschäftigung eines von „24HelfendeHände“ empfohlenen Kandidaten über eine dritte Partei erfolgt,
Wenn ein Kandidat, der ursprünglich für eine bestimmte Position vorgeschlagen wurde, in einer anderen Position direkt durch den Kunden oder über eine dritte Partei angestellt oder beschäftigt wird.
Sollte der Kunde innerhalb von 12 Monaten nach erstmaliger Namensnennung mit einem von „24HelfendeHände“ vorgeschlagenen Kandidaten ein Beschäftigungsverhältnis eingehen, fällt ebenfalls das vereinbarte Honorar an. Der Kunde ist verpflichtet „24HelfendeHände“ umgehend über eine solche Zusage sowie das vereinbarte Jahresbruttozielgehalt zur Honorarermittlung zu informieren. Die Zahlung des Honorars ist auch dann fällig, wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht durch den Kunden direkt, sondern durch einen damit verbundenen Dritten oder durch eine dritte Partei geschlossen wird, oder wenn der Kandidat aus anderen Gründen im Unternehmen des Kunden oder eines damit verbundenen Dritten tätig wird.
Hat sich ein von „24HelfendeHände“ empfohlener Kandidat bereits selbst beim Kunden beworben oder wurde der Kandidat schon durch eine andere Quelle dem Kunden vorgestellt, muss der Kunde „24HelfendeHände“ umgehend nach Erhalt des Profils informieren. In einem solchen Fall wird „24HelfendeHände“ bezüglich dieses Kandidaten keine weiteren Dienstleistungen erbringen. Sollte „24HelfendeHände“ nicht informiert werden oder wünscht der Kunde eine Fortführung der Dienste von „24HelfendeHände“ und kommt es innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung des Kandidaten zu einer Einstellung, ist „24HelfendeHände“ berechtigt, das vertraglich festgelegte Honorar zu berechnen.
Der Kunde ist dazu verpflichtet, „24HelfendeHände“ unverzüglich über den Beschäftigungsbeginn sowie das vereinbarte Monatsbrutto- bzw. Jahresbruttozielgehalt zu unterrichten.
Zusätzliche Kosten für auf Wunsch des Kunden geschaltete Stellenanzeigen sowie andere im Rahmen der Dienstleistungserbringung entstandene Auslagen sind im Honorar nicht inkludiert und werden zusätzlich berechnet, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungskonditionen
Die Vergütung ist innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung vollständig und ohne Abzüge auf das angegebene Konto von „24HelfendeHände“ zu überweisen. Die Rechnung gilt als akzeptiert und anerkannt, sollte sie nicht innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt vom Kunden schriftlich beanstandet werden. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist „24HelfendeHände“ dazu berechtigt, Verzugszinsen im Ausmaß von 1% pro Monat auf den offenen Rechnungsbetrag zu erheben, sowie sämtliche Kosten, die mit dem Eintreiben der Forderung verbunden sind – wie etwa für Mahnschreiben durch Rechtsanwälte oder Inkassobüros, weitere Inkassomaßnahmen sowie eventuelle gerichtliche und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten – dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Bei einem Zahlungsverzug des Kunden behält sich „24HelfendeHände“ zudem das Recht vor, seine Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen und das Honorar für die gesamten ursprünglich vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen, selbst wenn diese noch nicht vollständig erbracht wurden.
Schutzklausel für Beschäftigte
Die Vertragsparteien vereinbaren gegenseitig, dass sie keine Personen, die während der Dauer des Vertragsverhältnisses als interne Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen bei den Vertragsparteien angestellt sind oder waren, während der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses in ihrem eigenen Unternehmen oder in einem mit diesem verbundenen Konzernunternehmen einstellen werden. Im Falle eines vorsätzlichen Verstoßes gegen diese Vereinbarung verpflichten sich die Parteien zur Zahlung einer Kompensation in Höhe von 15.000 Euro pro abgeworbenem Mitarbeiter oder Mitarbeiterin an die andere Partei.
Diese Schutzklausel umfasst Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die direkt in das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien eingebunden waren oder auf Grundlage des Vertrages beschäftigt sind bzw. waren – wie beispielsweise Mitglieder einer Inhouse-Serviceeinheit von „24HelfendeHände“ oder Berater, die als Ansprechpartner für den Kunden tätig waren, sowie deren jeweilige Ansprechpartner auf Kundenseite. Sollte ein Kunde sich dazu entscheiden, einen internen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin von „24HelfendeHände“ abzuwerben, bleibt die Dienstleistung von „24HelfendeHände“ innerhalb des bestehenden Vertragsverhältnisses nur dann gewährleistet, wenn der/die betroffene Mitarbeiter/in noch eine Anstellungszeit von mindestens drei Monaten bei „24HelfendeHände“ nach der Bekanntgabe der Abwerbung aufweist.
Auflösung der Geschäftsbeziehung
Ein bestehender Vermittlungsauftrag kann von beiden Parteien unter Wahrung einer Kündigungsfrist von drei Monaten jederzeit gekündigt werden. Bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beendigung aufgelaufene Kosten (etwa für Stellenausschreibungen oder den Aufwand für die Personalbeschaffung) sind „24HelfendeHände“ vollständig zu vergüten, entsprechend den Bedingungen aus Abschnitt 4.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Sofern „24HelfendeHände“ dem Kunden personenbezogene Daten – insbesondere sensibler Natur oder strafrechtlich relevante Daten – von Bewerbern oder Kandidaten zur Verfügung stellt oder der Kunde diese Daten verarbeitet, ist er zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorgaben verpflichtet. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, Bewerbungsunterlagen und Daten von Kandidaten nicht an Dritte weiterzugeben, bei Bedarf zu berichtigen und nach Erledigung des Zwecks zu löschen bzw. zu sperren. Mit der Weitergabe personenbezogener Daten an den Kunden wird dieser zum datenschutzrechtlich Verantwortlichen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO). Die Nutzung der von „24HelfendeHände“ übermittelten personenbezogenen Daten zu anderen Zwecken als (i) die Bewertung und Auswahl der vorgeschlagenen Kandidaten oder (ii) die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses ist ausdrücklich verboten.
Der Kunde willigt durch die Entgegennahme von Angeboten und Informationen über die von „24HelfendeHände“ bereitgestellten Dienstleistungen auf elektronischem oder postalischem Weg, durch den elektronischen Erhalt von Rechnungen sowie durch die telefonische Kontaktaufnahme seitens „24HelfendeHände“ ausdrücklich in diese Vorgehensweisen ein.
Haftungsbedingungen
„24HelfendeHände“ wählt die Bewerber unter Beachtung kaufmännischer Sorgfalt in Hinblick auf ihre grundsätzliche Befähigung aus, um den Anforderungen des Kunden gerecht zu werden (siehe Abschnitt 3). Die endgültige Prüfung der Eignung des Kandidaten erfolgt durch den Kunden in seinem eigenen Verantwortungsbereich. „24HelfendeHände“ übernimmt keine Haftung für die Entscheidung des Kunden, hinsichtlich der Qualifikationen, Fähigkeiten, Geeignetheit oder des Arbeitserfolges der Kandidaten, sowie nicht für das Vorliegen notwendiger Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen, die erforderlich sind, um in Österreich oder anderen Einsatzländern arbeiten zu können.
Eine etwaige Haftung von „24HelfendeHände“ beschränkt sich auf Fälle, in denen bei der Auswahl vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde und das fehlende Eignungsmerkmal des Kandidaten für den Kunden nicht offensichtlich war. Jegliche Haftung seitens „24HelfendeHände“ für leicht fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen ist ausgeschlossen. Die Haftung von „24HelfendeHände“ ist darüber hinaus auf die Höhe des für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Honorars pro Position limitiert. Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns, indirekter Schäden sowie sämtlicher anderer Folgeschäden, wie vertragliche Strafen, entgangene Einsparungen oder Betriebsunterbrechungen werden kategorisch ausgeschlossen. Von diesen Haftungsausschlüssen unberührt bleiben von „24HelfendeHände“ verursachte Personenschäden. Festgestellte Schäden sind seitens des Kunden ohne Verlust sonstiger Ansprüche unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Kenntnisnahme, schriftlich an „24HelfendeHände“ zu melden und innerhalb von drei weiteren Monaten gerichtlich geltend zu machen.
Gleichstellung und Fairness
„24HelfendeHände“ sowie der Kunde bekennen sich zu einer aktiven Diskriminierungsbekämpfung. Dies beinhaltet das klare Bekenntnis gegen jede Form der Benachteiligung von Bewerbern oder Mitarbeitenden aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, ethnischer Herkunft, Behinderung, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung. Beide Parteien verpflichten sich, ein Arbeitsumfeld zu unterstützen, das auf Gleichbehandlung und Fairness basiert.
Einhaltung von Wirtschaftssanktionen
Der Kunde versichert, dass weder er selbst noch seine Geschäftsführung, Angestellten, verbundene Unternehmen oder Eigentümer unter Handels-, Finanz- oder Wirtschaftssanktionen stehen oder in der Vergangenheit standen oder dass sie Gegenstand eines Anspruchs, Verfahrens oder einer Untersuchung im Hinblick auf solche Sanktionen sind oder waren. Weiterhin erklärt der Kunde, dass er nicht im Eigentum steht oder von einer Partei kontrolliert wird, die solchen Sanktionen unterliegt. Der Kunde verpflichtet sich, angemessene Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass seine Angestellten und verbundenen Unternehmen sich an die geltenden Sanktionen halten und keine Handlungen vorzunehmen, die dazu führen könnten, dass „24HelfendeHände“, deren Tochtergesellschaften oder Mitarbeiter gegen geltende Sanktionen verstoßen. Der Kunde garantiert außerdem, dass er „24HelfendeHände“ sowie deren Mitarbeitern keine finanziellen Mittel anbietet, die aus Geschäften oder Transaktionen mit sanktionierten Parteien oder Handlungen herrühren, die gegen geltende Sanktionen verstoßen.
Arbeitszeiterfassung
Die Aufzeichnung der Arbeitszeiten der überlassenen Mitarbeiter muss „24HelfendeHände“ in einem Format zur Verfügung gestellt werden, das eine direkte Weiterverarbeitung mittels einer entsprechenden Softwarelösung erlaubt.
Vergütung von Mehraufwand
Für Mehraufwand, der über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht (beispielsweise das Bereitstellen von Arbeitszeitdaten in einem Format, das keiner elektronischen Verarbeitung zugänglich ist, oder nachträgliche Anpassungen von Abrechnungen nach Kundenwunsch), erfolgt eine separate Berechnung auf Stundenbasis durch „24HelfendeHände“.
Abschließende Regelungen
Gegenansprüche dürfen gegen Forderungen von „24HelfendeHände“ nur aufgerechnet werden, wenn diese Ansprüche entweder von „24HelfendeHände“ anerkannt wurden oder rechtskräftig festgestellt sind.
Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche zwischen „24HelfendeHände“ und dem Kunden auftretende Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in 1070 Wien vereinbart. „24HelfendeHände“ hat darüber hinaus das Recht, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Es findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Sollten Teile dieser AGB oder der zugrundeliegenden Einzelvereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen unberührt. Die unwirksamen Klauseln sollen durch rechtswirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Ziel und Zweck am nächsten kommen.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB müssen schriftlich festgehalten werden, um wirksam zu werden. Dies gilt auch für das Abweichen von der Schriftformklausel selbst.
Zum Zweck einer besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB auf die geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter.